Wie läuft die Abfuhr der Mehrwertsteuer?

Wenn du als Veranstalter:in im Besitz einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bist und diese im Eventfrog Cockpit erfasst, kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, sobald du Dienstleistungen bei Eventfrog in Anspruch nimmst. In diesem Fall wird auf den von Eventfrog berechneten Dienstleistungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen, und Eventfrog führt auch keine Umsatzsteuer ab. Die Abrechnung der Umsatzsteuer übernimmst du als Leistungsempfänger:in gemäß Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).

Bist du jedoch nicht im Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, erfolgt die Abrechnung der Umsatzsteuer durch Eventfrog auf die übliche Weise, und auf den von Eventfrog berechneten Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.